Leistungen
Herzlich Willkommen
Mit der Wahl Ihres Rechtsanwaltes treffen Sie bereits zu Beginn Ihres Beratungsbedarfs eine bedeutsame Entscheidung, die in hohem Maße von Vertrauen und Kompetenz getragen wird.
Dies gilt besonders bei der Trennung von einem Ehepartner mit den dazugehörigen emotionalen Belastungen und finanziellen Folgen.
In dieser schwierigen Phase in Ihrem Leben sollten Sie sich Rat und Unterstützung von einem Fachanwalt holen, der Sie sachlich und kompetent berät und neue Perspektiven für den weiteren persönlichen Lebensweg aufzeigen kann.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Als Fachanwalt für Familienrecht vertrete ich Sie in den Bereichen:
- Ehe- und Familienrecht
- Unterhaltsrecht
- Sorgerecht
- Zugewinnausgleich
- Umgangsrecht
- Erbrecht
Warum Sie es sich wert sein sollten, Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht zu suchen:
Fundierte familienrechtliche Beratung und Betreuung können Sie sich als rechtssuchender Mandant nur verschaffen, wenn Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.
Kanzlei
Hinter uns steckt nicht nur eine Kanzlei, sondern 21 Jahren Erfahrung mit Schwerpunkt Familienrecht in Rendsburg und Umgebung. Mein Name ist Frank Karstensen und ich bin seit 2002 Fachanwalt für Familienrecht.
Zur Person:
- Frank Meyland Karstensen, geb. 1967 in Niebüll
- verheiratet, zwei Kinder
- 1987 Abitur am Gymnasium in Niebüll
- 1997 Abschluss große juristische Staatsprüfung
- seit 1998 tätiger Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht in Rendsburg
- 1998 – 2002 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Radtke, Heigener und Partner in Rendsburg
- seit 2002 Fachanwalt für Familienrecht
- 2002 – 2006 als Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Raetsch und Partner in Rendsburg
- seit 2006 als Rechtsanwalt an der Marienkirche 5 in Rendsburg.
Frank Karstensen
Annett Karstensen
Empfang
Schwerpunkte
„Der Mensch ist manchmal wie verwandelt, sobald man menschlich ihn behandelt.“ - Wilhelm Busch
Damit ich Ihre Interessen sachgerecht vertreten kann, habe ich mich spezialisiert. So kann ich gewährleisten durch kontinuierliche und intensive Beschäftigung mit der aktuellen Rechtsprechung und Fachliteratur überdurchschnittliche Leistung zu erbringen.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Familienrecht ist darauf gerichtet, eine Gesamtregelung bei der im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu erlangen. Ziel ist es, langwierige Prozesse vor Gericht zu vermeiden, die viel Zeit, Geld und Nerven kosten. Die Parteien und die beteiligten Kinder sollen nach Möglichkeit schnell wieder in gesicherten Verhältnisse leben und ihre Energie sinnvoll einsetzen können.
Die regelungsbedürftigen Angelegenheiten sind in erster Linie der Unterhalt, der Umgang des nicht betreuenden Elternteiles mit gemeinsamen Kindern, die Wohnverhältnisse, die Vermögensauseinandersetzung / Vermögensaufteilung gemeinsamer Vermögenswerte, Zugewinnausgleich sowie Ansprüche außerhalb des Güterrechts.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Erbrecht. Zwischen Erb- und Familienrecht gibt es vielfältige Verknüpfungen und Schnittstellen. Entsprechend fließt das Erbrecht auch in den Unterrichtsstoff der Fachanwaltskurse für Familienrecht mit ein.
Erstgespräch
Sowohl im Rahmen der Auflösung einer Beziehung als auch in den Bereichen Unterhalt, Sorgerecht etc. sind fachkundiger anwaltlicher Rat und kompetente Vertretung unerlässlich.
Notwendige Unterlagen, die schon zu einem Erstgespräch mitgenommen werden können und die für weitere rechtliche Schritte benötigt werden:
Für einen Scheidungsantrag wird die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch benötigt.
Für die Feststellung der Höhe des Unterhaltes nach einer Scheidung werden die Gehaltsbescheinigungen der vergangenen 12 Monate und der letzte Steuerbescheid bzw. bei Selbständigen die Einnahmen und Ausgaben der letzten drei Jahre gebraucht.
- Es gibt auch einen Anspruch auf Unterhalt vor einer Scheidung - im so genannten Trennungsjahr -.
- Unabhängig von einer Scheidung kann der Kindesunterhalt bei ehelichen und nichtehelichen Kindern, der Volljährigen- oder der Elternunterhalt einer Regelung bedürfen.
Die Kosten für ein Erstgespräch sind wie folgt:
Für ein Erstberatungsgespräch müssen Sie in der Regel mit Gebühren in Höhe von 50,00 Euro bis 100,00 Euro, je nach Gegenstandswert und Aufwand, rechnen. Die gesetzliche Höchstgebühr beträgt 190,00 Euro plus Mehrwertsteuer. Falls Sie finanziell nicht in der Lage sind die Anwaltskosten selbst zu tragen, bin ich Ihnen gerne dabei behilflich Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zu beantragen. In diesen Fällen übernimmt der Staat die Kosten.
Kontakt
Sie möchten einen persönlichen Termin vereinbaren?
- Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Sie erreichen uns während unserer Öffnungszeiten oder nach telefonischer Absprache. Außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichen Sie uns per E-Mail. Unsere Kanzlei finden Sie in der Rendsburger Innenstadt nahe dem Altstädter Markt.
Anschrift
Rechtsanwalt Frank Karstensen
Fachanwalt für Familienrecht
An der Marienkirche 5
D-24768 Rendsburg
Tel. 04331/ 14 61 52
Fax 04331/ 14 63 23
E-Mail: info@rechtsanwalt-karstensen.de